Wir haben berichtet: https://hessen.vvn-bda.de/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde/ .
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlagen für die automatisierte Datenauswertung für verfassungswidrig erklärt. Das hessische Gesetz sähe keine hinreichenden Eingriffsschwellen vor, d.h. so, wie die Behörden Palantir einsetzen bzw. einsetzen wollen, dürften sie es nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Straftat bevorsteht. Die hessische Norm wurde für …







