Vom Wortlaut her unscheinbar, versteckt in den „Übergangsvorschriften“ des Grundgesetzes. Politische DNA unserer Verfassung oder leere Hülle? Artikel 139 GG: „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt“. – Die Geschichte einer kontroversen Norm.
Keine Meinungs- und Betätigungsfreiheit für alte und neue Faschisten – was ist nach 75 Jahren bundesrepublikanischer Verfassungswirklichkeit aus dem antifaschistischen Grundprinzip geworden? Der Vortrag zieht die historischen, politischen und juristischen Linien von der Konferenz der Alliierten in Jalta und der Potsdamer Konferenz (1945), über die „Entnazifizierung“, die für beendet erklärt wurde, bevor sie überhaupt begann, die sog. „Befreiungsgesetze“ und deren Liquidation, die Notstandsgesetzgebung bis zur heutigen Diskussion eines AFD-Verbots.
Ist Art. 139 GG heute politisch nutzbar? Lässt sich mit dieser Norm noch oder wieder juristisch arbeiten? Was ist von „antifaschistischen Klauseln“ in Landesverfassungen zu halten? Nur ein Bekenntnis oder mehr?
Dr. Dr. Ralf Hohmann, geboren 1959 in Kelkheim/Taunus, war 25 Jahre als Rechtsanwalt im Bereich der Strafverteidigung und parallel als Prüfer im ersten jurist. Staatsexamen sowie in der Anwaltsfortbildung tätig, er schreibt seit 2019 regelmäßig für die sozialistische Wochenzeitung „Unsere Zeit“ , die „Marxistischen Blätter“ und andere linke Medien zu rechtlichen und völkerrechtlichen Fragen.
Eine Veranstaltung der VVN-BdA Frankfurt in Kooperation mit dem Club Voltaire.
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