Pressemitteilung: DGB-Ortsverband Mörfelden-Walldorf
15. Februar 2020
Pressemitteilung
Der DGB-Ortsverband Mörfelden-Walldorf hat in seiner letzten
Sitzung seine Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes – Bund der Antifaschisten bekundet und die folgende
Erklärung verabschiedet:
Die Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der NaziVerfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern,
der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen! Die VVN-BdA, ging
aus Zusammenschlüssen von Widerstandskämpfern und NSVerfolgten hervor, die nach der Befreiung vom Nationalsozialismus
entstanden waren. Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des
Nationalsozialismus ist wichtig für die Gesellschaft, da auch so ein
weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann. Gerade in
der heutigen Zeit ist das wichtiger denn je.
Nur eine von 17 Verfassungsschutzbehörden in Deutschland stuft die
VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“ ein. Der bayerische
Verfassungsschutz tut dies seit Jahren in seinen Berichten ohne
jeglichen rechtsstaatlichen Beleg. Solche Belege lassen sich auch
nicht finden. Es waren Antifaschisten, Widerstandskämpfer und
Verfolgte des Naziregimes, die am Zustandekommen der Hessischen
Verfassung und des Grundgesetzes beteiligt waren. Grundgesetz und
Hessische Verfassung sind, trotz vieler Änderungen, Ausdruck des
antifaschistischen Grundkonsenses, der damals über alle
Parteigrenzen hinweg, bestand. Des Weiteren hat das Finanzamt
Oberhausen aufgrund derselben Sachlage und Eingabe der VVN-BdA
NRW die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Von daher ist die Entscheidung
des Berliner Finanzamts nicht nachvollziehbar.
Die VVN-BdA ist ein wichtiger Bündnispartner der Gewerkschaften.
Ihr gilt unsere Solidarität.
Mörfelden, 11. Februar 2020
Link zur PM: DGB-Pressemitteilung VVN
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