Regelungen in Hessen zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig

17. Februar 2023

Wir haben berichtet: https://hessen.vvn-bda.de/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde/ .

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlagen für die automatisierte Datenauswertung für verfassungswidrig erklärt. Das hessische Gesetz sähe keine hinreichenden Eingriffsschwellen vor, d.h. so, wie die Behörden Palantir einsetzen bzw. einsetzen wollen, dürften sie es nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Straftat bevorsteht. Die hessische Norm wurde für verfassungswidrig (d.h. sie gilt unter strengen Anwendungsmaßgaben bis Ende September fort) erklärt.

Das Urteil weist aber auch weit in die Zukunft, weil das Gericht sich sehr differenziert zu den verschiedenen Anwendungsszenarien von Datenanalysen geäußert hat. Das ist für sehr wertvoll, weil so an diesen neuen Maßstäben künftige Polizeigesetze gemessen werden können.

Silvia Gingold und Norbert Birkwald, zwei der Beschwerdeführer*innen, bedanken sich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die es ermöglicht hat, dieses Beschwerde einzubringen und sie zu führen, mit einem erfreulichen Ergebnis für die demokratischen Rechte.

Zur Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts (KLICK)

Zur Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte (KLICK)

Zur Stellungnahme der Humanistischen Union (KLICK)

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