Der VS und die Diskriminierung von Antifaschisten*Innen

1. Oktober 2018

Der Verfassungsschutz und die Diskriminierung von Antifaschisten*Innen

Verbunden mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 sind Hessens wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig aufgefordert, über Veränderungen der hessischen Verfassung abzustimmen.
Diese Verfassungsreform ist Thema, ebenso wie die Tätigkeit des Inlandgeheimdienstes Verfassungsschutz, dessen gesetzwidrige Praktiken der Beobachtung und Diskriminierung antifaschistischer Bürger*innen und Organisationen bereits mehrfach in der Öffentlich in der Anhörung des Hessischen Landtags offenkundig wurde.
Anstatt die gesetzwidrigen Praktiken des VS abzustellen, hat die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im hessischen Landtag zum Teil im Eilverfahren ein neues Verfassungsschutz-Gesetz durchgedrückt, das dem Mittel und Befugnisse in die Hand gibt und damit zugleich in demokratische Rechte und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger greift.

Impulsreferate:

Sascha Schmidt (Gewerkschaftssekretär DGB Hessen-Thüringen)
„VS – Gesetz Hessen – Die Zivilgesellschaft unter Verdacht.“

Silvia Gingold (VVN-BdA)
„Kampf gegen ihren Überwachung durch den Verfassungsschutz und Die Überwachung der VVN-BdA Hessen“

P.C Walter (VVN-BdA Hessen)
„Die Angriffe auf die Hessische Verfassung konnten abgewehrt werden“

V.i.S.d.P
Die VVN-BdA Hessen

 

Dienstag, 9. Oktober 2018 von 18:00 bis 22:00 Uhr im DGB-Haus Frankfurt

Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt am Main

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