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Stoppt das Töten
25. Februar 2023
Freitag, 24. Februar 2023
16:00 Uhr: Konsulat der USA, Gießener Straße Übergabe eines Schreibens von IPPNW und VVN-BdA
ab 17:00 Uhr: Auftakt: Konstablerwache, Frankfurt Für die Demo sind folgende Stopps in der Innenstadt vorgesehen: Ukrainisches und das Russisches Konsulat, Alte Börse Abschlusskundgebung findet an der Alten Oper statt.
Den Flyer kannst Du hier erhalten (Klick)
Etwa 800 Teilnehmer*innen folgten dem Aufruf zur Demo und Kundgebung. Hier sind einige Eindrücke:
Im Gedenken an Blanka Zmigrod
24. Februar 2023
Am 23.02.1992 wurde die Überlebende der Shoa, Blanka Zmigrod im Frankfurter Kettenhofweg von dem schwedischen Rechtsterroristen John Ausonius durch einen Schuss in den Kopf ermordet.
Am 23.02.2022 wurde am Tatort eine Gedenktafel für Blanka Zmigrod eingeweiht. Dort haben wir am 23. Februar im Gedenken an sie ein Gebinde niedergelegt. René hat ein jüdisches Gebet in Erinnerung an die Ermordete gesprochen. Blanka Zmigrod ist eines von nunmehr über dreihundert Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik seit 1970.
Ein Grund mehr, ihr zu Gedenken und zu mahnen. Kein Opfer rechter Gewalt darf vergessen werden.
Mehr über Blanka Zmigrod: Wikipedia (KLICK) – Change.org (KLICK) – Jüdische Allgemeine (KLICK)
… und über ihren Mörder: Der Rechte Rand (KLICK) – Lotta (KLICK)
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Regelungen in Hessen zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig
17. Februar 2023
Wir haben berichtet: https://hessen.vvn-bda.de/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde/ .
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlagen für die automatisierte Datenauswertung für verfassungswidrig erklärt. Das hessische Gesetz sähe keine hinreichenden Eingriffsschwellen vor, d.h. so, wie die Behörden Palantir einsetzen bzw. einsetzen wollen, dürften sie es nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Straftat bevorsteht. Die hessische Norm wurde für verfassungswidrig (d.h. sie gilt unter strengen Anwendungsmaßgaben bis Ende September fort) erklärt.
Das Urteil weist aber auch weit in die Zukunft, weil das Gericht sich sehr differenziert zu den verschiedenen Anwendungsszenarien von Datenanalysen geäußert hat. Das ist für sehr wertvoll, weil so an diesen neuen Maßstäben künftige Polizeigesetze gemessen werden können.
Silvia Gingold und Norbert Birkwald, zwei der Beschwerdeführer*innen, bedanken sich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die es ermöglicht hat, dieses Beschwerde einzubringen und sie zu führen, mit einem erfreulichen Ergebnis für die demokratischen Rechte.
Zur Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts (KLICK)
Zur Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte (KLICK)
Zur Stellungnahme der Humanistischen Union (KLICK)
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