Die doppelte Bedeutung des 27. Januar

27. Januar 2024

Foto: Siege of Leningrad,
Deror_avi, CC BY-SA 3.0

In diesem Jahr verbindet die VVN-BdA das Holocaust-Gedenken zum 27. Januar mit der Erinnerung an die Opfer der Blockade von Leningrad und unterstützt die berechtigten Forderungen der Überlebenden. Vor 80 Jahren gelang der sowjetischen Armee das Durchbrechen des Blockaderings der NS-Wehrmacht am 27. Januar 1944.

Braubachstraße, Gedenkplatte für die ermordeten Sinti und Roma (ehemaliges Gesundheitsamt)

In den Eroberungsplänen des deutschen Faschismus nahm der Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 einen besonderen Platz ein. Es ging um die Rohstoffreserven der UdSSR und die industriellen Kapazitäten im Westen der Sowjetunion. Im „Fall Barbarossa“ waren diese Ressource fest eingeplant, um einen Krieg gegen die UdSSR überhaupt führen zu können. Die nach Osten vorrückende Wehrmacht sollte sich aus den Vorräten der örtlichen Bevölkerung versorgen und damit den dort lebenden Menschen, die als „slawische Untermenschen“ betrachtet wurden, die Lebensgrundlage nehmen. Zudem war es ein ideologisch motivierter Vernichtungskrieg gegen den „jüdisch-bolschewistischen Feind“.

Kranzniederlegung am Mahnmal an der Paulskirche.


Ende August 1941 erreichten die faschistischen Heere Leningrad, das heutige Petersburg. Erobern konnten sie die Stadt nicht. Am 8. September 1941 wurde der Blockadering geschlossen. Damit war die Großstadt, in der damals etwa drei Millionen Menschen lebten, im Süden durch deutsche Truppen und ihre spanischen Verbündeten, im Norden von finnischen Einheiten blockiert. Nur über den Ladogasee konnten zeitweise und unter großen Gefahren Lebensmittel und andere Versorgungsgüter in die Stadt gebracht werden. Die Blockade Leningrads und das Aushungern der Bewohner war Teil der verbrecherischen Kriegsführung der Nazis in Osteuropa, die mit dem Begriff „Vernichtungskrieg“ treffend charakterisiert wird. Vor über zwanzig Jahren sprach der Jenaer Historiker Jörg Ganzenmüller von einem „Genozid durch bloßes Nichtstun“. Mehr als eine Million Menschen starben während der Belagerung an Hunger und Mangelernährung. Dennoch haben die Menschen in Leningrad der faschistischen Blockade widerstanden und ein Zeichen gesetzt, dass die „unbesiegbare“ Wehrmacht an ihre Grenzen stößt. Der Überlebenskampf der Einwohner und der sowjetischen Armee, die im Winter die Versorgung der Menschen über die zugefrorene Ostsee organisierte, sind unvergessen.


Ein ganz eigenes skandalöses Kapitel ist der Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen des faschistischen Vernichtungskrieges durch die Bundesrepublik Deutschland. Seit Jahrzehnten lehnt die Bundesregierung jegliche Zahlung individueller Entschädigungen an nichtjüdische Bürger der damaligen Sowjetunion bzw. des heutigen Russlands grundsätzlich ab.

Kranzniederlegung auf dem Hauptfriedhof am Denkmal für die gefallenen Sowjetsoldaten.


In einem offenen Brief an die Bundesregierung vom Herbst letzten Jahres beklagen die letzten Überlebenden der Blockade: „Mittlerweile sind wir weniger als Sechzigtausend, alles Menschen verschiedener Nationalitäten, die die Gräuel der belagerten Stadt überlebten.“ Sie verurteilen die Weigerung Berlins, eine für jüdische Überlebende zugesagte Entschädigung „auf alle heute noch lebenden Blockade-Opfer ohne Ansehen ihrer ethnischen Zugehörigkeit auszuweiten“. Schließlich hätten die deutschen Hungermordpläne „keine Ausnahmen aufgrund von Nationalität“ gekannt. „Wir appellieren an die deutsche Bundesregierung, die einzig richtige Entscheidung nicht hinauszuzögern und die humanitären Auszahlungen auf ausnahmslos alle Blockade-Überlebenden auszuweiten.“

Foto: Siege of Leningrad, Deror_avi, CC BY-SA 3.0

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Stammtisch der VVN-BdA Frankfurt

19. Januar 2024

Mittwoch, 24. Januar 2024, 19 Uhr
Ort: Club Voltaire, Kleine Hochstr. 5, 60313 Frankfurt

Wir laden euch herzlich zu unserem ersten Stammtisch des Jahres 2024 ein!
Wir treffen uns im Club Voltaire und freuen uns, wenn ihr vorbeischaut, um einfach ins Gespräch zu kommen…


Antifaschistische Filmreihe: Vier gegen Hitler. Auf den Spuren der Helmuth-Hübener-Gruppe

8. Januar 2024

Sonntag, 21. Januar 2024, 19 Uhr
Ort: Club Voltaire, Kleine Hochstr. 5, 60313 Frankfurt

Antifaschistische Filmreihe: Vier gegen Hitler. Auf den Spuren der Helmuth-Hübener-Gruppe (D 2021, 90 Min.)

Der Film erinnert an die Hamburger Widerstandsgruppe „Helmuth Hübener“. Sie hörte in der NS-Zeit ausländische Radiosender und verteilte in verschiedenen Hamburger Stadtteilen selbstgeschriebene Flugblätter, die das Unrecht der Naziherrschaft anprangerten. Durch Verrat am Arbeitsplatz flogen die Aktivitäten der Jugendlichen auf.

Zugleich zeigt der Film das vielfältige Engagement von Jugendlichen und Erwachsenen, sich mit dieser Geschichte auseinanderzusetzen. Das filmische Vermächtnis ist damit auch ein aktueller Beitrag zu aktiver Gedenk- und Erinnerungskultur.

Der Journalist und Buchautor Ulrich Sander steht uns zum Filmgespräch zur Verfügung.

Vorab: Ein Kurzfilm (7min) „Flieder, Flieder – die Waffen nieder“, das Projekt mit Schüler*innen aus der Hostatoschule Ffm-Höchst bekam den 2.Platz im Wettbewerb beim Bertha-von-Suttner Friedenspreis. In Anwesenheit der Projektleiterin Ute Christmann.

Eintritt frei
Die Filmreihe wird veranstaltet von: VVN-BdA Frankfurt, A.N.P.I. Frankfurt, Dritte Welt Haus; in Kooperation mit: Club Voltaire
Weitere Vorführungen und Flyer siehe: https://frankfurtmain.vvn-bda.de/antifaschistische-filmreihe-2023-2024/


Vor 60 Jahren begann der Auschwitz-Prozess

20. Dezember 2023

Aus dem Newsletter der FIR (Fédération Internationale des Résistants – Association antifasciste (dt.) Internationale Föderation der Widerstandskämpfer – Bund der Antifaschisten), unserem Dachverband:

Als am 20. Dezember 1963 im Plenarsaal des Frankfurter Römer der „Auschwitz-Prozess“ „Gegen Mulka und andere“ mit dem Aktenzeichen 4 Ks 2/63 gegen 22 Angeklagte eröffnet wurde, waren mehr als 18 Jahre vergangen, dass eines der schlimmsten Massenverbrechen der NS-Herrschaft vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde, das Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz.

Viele Jahre wurde gegen die Täter von Auschwitz nicht ermittelt. Erst der Eichmann-Prozess in Jerusalem vom April 1961, bei dem die Verbrechen von Auschwitz noch einmal vor der ganzen Welt präsentiert wurden, führte zu einem politischen Umdenken.

Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der als politischer Gegner des NS-Regimes und aus einer jüdischen Familie stammend 1936 ins Exil gegangen war, hatte sich bereits zuvor für eine Untersuchung eingesetzt. Als er von Auschwitz-Überlebenden belastende Dokumente aus dem Kommandantur-Bereich erhielt, beantragte er für das Landgericht Frankfurt/Main die Zuständigkeit für alle Verfahren im Zusammenhang mit den Massenverbrechen in Auschwitz.
Bei dieser Arbeit wurde er unterstützt von der FIR und ihren Mitgliedverbänden z.B. der VVN, direkt und indirekt. Eine wichtige Rolle spielte das Internationale Auschwitz-Komitee mit seinem damaligen Repräsentanten Hermann Langbein. Er lieferte Dokumente und Kontakte zu Zeugen für die Anklage.

(…) Über den Prozess hieß es in einem Zeitungsartikel:
„Die Aussagen der Überlebenden ließen die unvorstellbaren Schrecken und Grausamkeiten von Auschwitz noch einmal auferstehen. Im Gerichtssaal spielten sich erschütternde Szenen ab, als die ehemaligen Häftlinge ihren Peinigern von einst gegenübertraten. Dokumentiert wurden nicht nur die Untaten der Angeklagten – der Prozess förderte beeindruckendes Beweismaterial über die Verbrechen des deutschen Faschismus und der ihn tragenden Kräfte zutage, über die Hintermänner und Auftraggeber der Angeklagten in Staat und Industrie, die allerdings auf der Anklagebank fehlten. Zeugen und Sachverständige charakterisierten die Verantwortung des IG-Farben-Konzerns bei den in Auschwitz verübten Massenmorden, nicht zuletzt bei der Ausbeutung von Zwangsarbeitern.“

Nach Schätzungen verfolgten etwa 20.000 Besucher die 183 Verhandlungstage. Nur wenige Journalisten und die Vertreter des Internationalen Auschwitz Komitees (IAK) waren am allen Prozesstagen anwesend. Die Zeitschrift der FIR „Der Widerstandskämpfer“ berichtete regelmäßig und ausführlich über den Prozess.

(…) Trotz dieses eindeutigen Ergebnisses glaubte die politische Rechte, die Fakten weiterhin infrage stellen zu können. In der BRD erklärte der damalige CSU-Vorsitzenden Franz-Joseph Strauß noch 1969 „Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen vollbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen.“

Alte und neue Nazis leugneten international die Existenz von Gaskammern und die Verbrechen von Auschwitz. Heute ist „Auschwitz-Leugnung“ – nicht nur in der BRD – ausdrücklich eine Straftat.

Die FIR und ihre Mitgliedsverbände erinnern immer wieder an die faschistischen Verbrechen in den Vernichtungslagern und deren Opfer, aber auch an diejenigen Frauen und Männer, die sich der NS-Barbarei entgegengestellt haben.

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