Pressemitteilung: DGB-Ortsverband Mörfelden-Walldorf

15. Februar 2020

Pressemitteilung

Der DGB-Ortsverband Mörfelden-Walldorf hat in seiner letzten
Sitzung seine Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes – Bund der Antifaschisten bekundet und die folgende
Erklärung verabschiedet:
Die Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der NaziVerfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern,
der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen! Die VVN-BdA, ging
aus Zusammenschlüssen von Widerstandskämpfern und NSVerfolgten hervor, die nach der Befreiung vom Nationalsozialismus
entstanden waren. Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des
Nationalsozialismus ist wichtig für die Gesellschaft, da auch so ein
weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann. Gerade in
der heutigen Zeit ist das wichtiger denn je.
Nur eine von 17 Verfassungsschutzbehörden in Deutschland stuft die
VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“ ein. Der bayerische
Verfassungsschutz tut dies seit Jahren in seinen Berichten ohne
jeglichen rechtsstaatlichen Beleg. Solche Belege lassen sich auch
nicht finden. Es waren Antifaschisten, Widerstandskämpfer und
Verfolgte des Naziregimes, die am Zustandekommen der Hessischen
Verfassung und des Grundgesetzes beteiligt waren. Grundgesetz und
Hessische Verfassung sind, trotz vieler Änderungen, Ausdruck des
antifaschistischen Grundkonsenses, der damals über alle
Parteigrenzen hinweg, bestand. Des Weiteren hat das Finanzamt
Oberhausen aufgrund derselben Sachlage und Eingabe der VVN-BdA
NRW die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Von daher ist die Entscheidung
des Berliner Finanzamts nicht nachvollziehbar.
Die VVN-BdA ist ein wichtiger Bündnispartner der Gewerkschaften.
Ihr gilt unsere Solidarität.

Mörfelden, 11. Februar 2020

Link zur PM: DGB-Pressemitteilung VVN

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Antifaschistische Filmreihe: Ein Lied für Argyris

13. Februar 2020

Antifaschistische Filmreihe: Ein Lied für Argyris,

Freitag, 14. Februar, 19.30 Uhr, Saalbau Bockenheim, Schwälmer Straße 28

Das „Dritte Welt Haus“ präsentiert den Film:

Ein Lied für Argyris

Dokumentarfilm von Stefan Haupt, CH 2006, 105 Min.
Am 10. Juni 1944 musste der damals vierjährige Junge Argyris Sfountouris miterleben, wie während einer „Strafaktion“ einer SS-Division, die einem Partisanen- angriff in der Gegend folgte, innerhalb weniger Stunden 218 Bewohner des Dorfes Distomo umgebracht wurden, darunter auch seine Eltern und 30 weitere Angehörige. Nach dem Massaker, das der Junge nur durch einen Zufall überlebte, kam Argyris in einem Waisenhaus in Piräus unter, in dem mehr als 1000 griechische Kriegswaisen lebten. Durch Unter- stützung des Schweizer Roten Kreuzes kommt er in ein Pestalozzi-Dorf in die Schweiz und schließt dort sein Studium in Astrophysik und Philosophie ab. Sein Engagement richtete sich gegen das Obristen-Regime in Griechenland, er organisiert Gedenktage und Konferenzen zu den Naziverbrechen. Er klagte um Entschädigung für die Opfer seiner Heimat vor Gericht.
Im Film wird thematisiert, wie die Naziverbrechen aufgearbeitet aber oftmals auch verdrängt werden. Diese Fragen sollen ebenfalls im anschließenden Filmgespräch aufgegriffen werden.

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Auf dem Weg zur dritten Schuld? Antifaschismus und Gemeinnützigkeit aus politischer und juristischer Sicht

9. Februar 2020

Auf dem Weg zur dritten Schuld?

Antifaschismus und Gemeinnützigkeit aus politischer und juristischer Sicht

Der Entzug der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA hat hohe Wellen geschlagen. Was sind die politischen Hintergründe dieser Entscheidung? Wie kann es sein, dass eine geheimdienstliche „Verufserklärung“ nach § 51 der Abgabenordnung  und der entsprechenden Ausführungsbestimmung durch das Bundesfinanzministerium angeblich „zwingend“ zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt?

Artikel 139 Grundgesetz, der die Gültigkeit der alliierten Gesetzgebung zur Befreiung Deutschlands von Faschismus und Militarismus in der Bundesrepublik Deutschland zum Inhalt hat, ist keineswegs der einzige deutliche Beleg dafür, das dieses eine eindeutig antifaschistische Grundierung hat bzw. gehabt hat.

Diese Deutung wird seit langem, in letzter Zeit aber zunehmend von der fatalen „Antiextremismus“-Theorie überlagert, die insbesondere von „Wissenschaftler*innen“ aus dem Umfeld des Bundesamtes für Verfassungsschutz vertreten wird. Zur Waffe wird sie in den Händen der Verfassungsschutz- und neuerdings Finanzämter.

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Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundesvereinigung durch die Finanzämter?

26. Januar 2020

Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundevereinigung durch die Finanzämter?

Am 6. Januar 2020 wurde der thüringischen Landesvereinigung (TVVdN-BdA e.V.) der VVN-BdA vom Finanzamt Erfurt die Gemeinnützigkeit erneut bescheinigt.

Allerdings macht das Erfurter Finanzamt zur Auflage, dass der Thüringer Landesverband an die Bundesvereinigung keine Mittel mehr abführen darf. Damit sind die der Bundesvereinigung zustehenden Anteile am Beitragsaufkommen gemeint.

Darüber hinaus fordert das Finanzamt Erfurt nun „aus gemeinnützlichkeitsrechtlicher Sicht“, dass der Thüringer Verband dieser Auflage nicht folgen, wird ihm mit Aberkennung der Gemeinnützigkeit gedroht, denn – so die Begründung – gemeinnützige Vereine dürfen nur an andere „steuerbegünstigte Körperschaften“ Mittel weitergeben.

Hintergrund ist, dass der Bundesvereinigung am 4.11.2019 vom Berliner Finanzamt für Körperschaften 1 die Gemeinnützigkeit entzogen worden ist, wogegen diese Widerspruch eingelegt hat.

Am 16. Januar forderte zudem das Finanzamt Saarbrücken die Landesvereinigung im Saarland auf, binnen drei Wochen zu erklären, wie sie künftig mit der Mittelweitergabe an die nunmehr nichtmehr gemeinnützige Bundesvereinigung verfahre.

Sollte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Rechtskraft erlangen ist also mit ähnlichen Auflagen wie in Thüringen in anderen Bundesländern zu rechnen.

Dies würde den Verlust der Haupteinnahmen der Bundesvereinigung und damit das Aus für den Verband bedeuten.

Unser Landesverband Thüringen wird gegen diese Auflage Einspruch einlegen und beantragen, die Angelegenheit bis zur Entscheidung über den Einspruch der Bundesvereinigung gegen den Berliner Bescheid ruhen zu lassen. Der Anwalt wird auch zur Anfrage im Saarland entsprechend Stellung nehmen.

Es bleibt dabei: Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

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