umsetzen! 70 Jahre Grundgesetz

12. Mai 2019

#umsetzen! 70 Jahre Grundgesetz – ein Grund zu feiern und zu kämpfen!

Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Es ist wieder an der Zeit, dafür einzutreten. Ein breites Frankfurter Bündnis aus Politik, Kultur und Zivilgesellschaft hat sich zusammengetan und veranstaltet vor einem für die deutsche Demokratiegeschichte bedeutenden Ort, der Frankfurter Paulskirche, ein buntes Fest mit Rede- und Kulturbeiträgen, aber auch mit Diskussionsrunden zu einzelnen Artikeln. Herzliche Einladung zu feiern und diskutieren!

Samstag, den 18. Mai 2019 von 14 bis 19 Uhr
auf dem Paulsplatz

Das Programm, den Aufruf und die Unterstützer*innen findest Du hier: https://grundgesetz-umsetzen.org/programm/

Die Frankfurter VVN-BdA beteiligt sich an dieser Veranstaltung. Wir haben aus Anlass des 70. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes folgende Erklärung verfasst:

70 Jahre Grundgesetz
Die Aufgabe lautet:
Das Grundgesetz verteidigen
und anwenden

Am 23.Mai 1949 ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Entstehung des Grundgesetzes verbunden war die Bildung eines westdeutschen Staates und damit die Spaltung Deutschlands. In seiner ursprünglichen Fassung sah das Grundgesetz für den Fall der Wiederherstellung eines gesamtdeutschen Staates das Inkrafttreten einer neuen Verfassung vor (Artikel 146). Das ist jedoch nicht erfolgt, wie auch einige weitere Aufträge des Grundgesetzes noch nicht realisiert sind.

Das Grundgesetz hat einen antifaschistischen Grundcharakter. Wesentlich geprägt wurde es bei seiner Erarbeitung von den noch sehr frischen Erfahrungen mit der Ideologie und der Herrschaft des deutschen Faschismus. Auch das Bundesverfassungsgericht hat – mit seinen Worten – den Charakter des Grundgesetzes als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ unterstrichen. Das Grundgesetz sei „darauf ausgerichtet, aus den geschichtlichen Erfahrungen zu lernen und eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen“. Das Gericht verweist dabei auch auf das Potsdamer Abkommen.
In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 139 des GG hinzuweisen, in dem ausdrücklich die „Fortgeltung der Befreiungsgesetze“ („zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“) festgestellt wird. Entgegen anderslautenden Behauptungen, dass die Fortgeltung inzwischen „obsolet“ geworden sei, ist festzustellen, dass Artikel 139 unverändert Bestandteil des Grundgesetzes und damit nach wie vor voll gültig ist.

Geradezu grundgesetzwidrig sind die Versuche der Verfassungsschutzbehörden, Antifaschismus als „Extremismus“ hinzustellen und damit Antifaschist*innen zu kriminalisieren.

Für Antifaschist*innen ist der antifaschistisch-demokratische Charakter des Grundgesetzes von wesentlicher Bedeutung. Gesellschafts- und verfassungspolitisch ist das Grundgesetz eine Art klassenpolitischer Kompromiss. Ein Kennzeichen dafür ist, dass es keine Wirtschaftsform vorschreibt. Verfälschend sind deshalb die Versuche, Kapitalismus und Demokratie gleichzusetzen. …

Anwendung und Auslegung der Grundrechte unterliegen den gesellschaftlichen und politischen Machtverhältnissen. Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit klaffen zuweilen auseinander. Umso notwendiger ist es, auf die Einhaltung und Anwendung der demokratischen Rechte zu bestehen.
Demokratie heißt, die demokratischen Rechte und Freiheiten zu leben.

Wir werden alle Aktivitäten zum Schutze und zur Anwendung des Grundgesetzes unterstützen.
Wir werden entsprechend unseren Möglichkeiten auch weiterhin selbst solche Aktivitäten entwickeln.

Der komplette Text ist hier: Flyer 70 Jahre Grundgesetz